1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachstehender Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers verpflichten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Durch Auftragserteilung oder/und Warenannahme erkennt der Käufer die Bedingungen der AHN Biotechnologie GmbH als rechtsverbindlich an. Dies gilt gegenüber Unternehmern auch für anstehende sowie alle weiteren Lieferungen und Leistungen. Die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AHN Biotechnologie gilt ab dem 02.11.2018.
2. Angebote und Aufträge
Erstellte Angebote sind stets freibleibend. Die Verkaufsbedingungen gelten mit der Annahme des Angebotes als vom Besteller in vollem Umfang angenommen. Auf zugehende Angebote wird die AHN Biotechnologie GmbH unverzüglich reagieren. Widerspricht die AHN Biotechnologie GmbH den zugehenden Angeboten nicht unverzüglich, gilt das Angebot als angenommen. Etwaige, abweichende Verkaufsbedingungen und Bezugsbedingungen des Bestellers gelten daher für die AHN Biotechnologie GmbH als nicht verbindlich. Aufträge, sowie mündlich getroffene Nebenabreden, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ausgenommen hiervon sind nachträglich getroffene mündliche Vereinbarungen. Wenn innerhalb von 24 Stunden nach Auftragsbestätigung die Bestellung nicht geändert wird, gilt die Auftragsbestätigung als bindend. Im Falle der Nichteinhaltung oder Stornierung der Bestellung sind bis zu 25% des Nettobestellwerts sofort fällig.
Wenn Sie Ihrer Bestellung, nach Erhalt der Bestellbestätigung, weitere Produkte hinzufügen möchten, ist hierfür eine neue Bestellung erforderlich.
Bitte beachten Sie, wenn eine spätere Bestellung zusammen mit einer vorherigen Bestellung versandt werden soll, dass es hier zu Versandverzögerung kommen kann.
Sollten Sie eine Änderung/Reduktion der Lieferung wünschen, nachdem ihre Bestellung vorbereitet und der Versand bestätigt wurde, werden zusätzliche Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 220,00 berechnet.
3. Preise
Die endgültige Berechnung erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Insoweit sind in Angebot und Bestätigung gemachten Preisangaben freibleibend. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die AHN Biotechnologie berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, sind Preisänderungen gemäß der vorgenannten Regelung zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk, exklusive Fracht, Zollgebühren, Versicherung und Verpackung. Unsere Mindestbestellmenge beträgt EUR 500,00. Wir behalten uns das Recht vor, kleinere Bestellungen auf diesen Mindestwert zu erhöhen oder eine Bearbeitungsgebühr von EUR 25,00 zu erheben.
Sollten nach Annahme eines Auftrages unerwartete, nicht zu vertretende Änderungen der Waren und/oder Warennebenkosten eintreten, die eine Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Preisen unzumutbar machen, dann erfolgt eine Anpassung des Vertrages an die veränderten Verhältnisse. Die Vertragsanpassung und Rücktrittsmöglichkeit des Verwenders muss für den Kunden zumutbar sein. Kommt dabei keine Einigung zustande, ist die AHN Biotechnologie von der Vertragspflicht entbunden, ohne dass Schadenersatz oder Haftungsansprüche geltend gemacht werden können. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatz- oder Haftungsansprüche bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit bei Vorsatz und bei groben Verschulden.
4. Lieferung und Versand
Die Lieferung erfolgt ab Werk. Bei Verträgen und Lieferungen mit Unternehmern erfolgt der Versand grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Besteller das Risiko. Transportversicherungen nehmen wir auf Wunsch nur unter Berechnung der Versicherungsprämie vor, eine Versicherungspflicht wird nicht übernommen. Die AHN Biotechnologie ist berechtigt sich als Begünstigten zu benennen. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten,– hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten, Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben und wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung kann der Verwender zurücktreten. Der Verwender verpflichtet sich ausdrücklich, den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Die Ware ist unverzüglich nach Fertigstellung bzw. Versandbereitschaft vom Besteller zu übernehmen. Bei Abnahmeverzug gehen Kosten und Gefahr der Lagerung auf den Besteller über. Das gleiche gilt bei Bahnsperren und sonstigen Transportsperren, die einen Versand unmöglich machen.
Für eine manuelle Container-Beladung wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2% des Bestellwertes erhoben.
Die Rücksendung falsch bestellter Waren unterliegt unserer Zustimmung, in jedem Fall fällt eine Wiedereinlagerungsgebühr an.
5. Lieferfrist
Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist ein ca. Termin der unter Beachtung aller bekannten Fakten ermittelt wird. Ändern sich diese bis zum Ablauf der Lieferzeit ohne Verschulden oder behindern andere, nicht zu verantwortende Ereignisse die fristgerechte Lieferung, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen einschließlich Streiks und rechtmäßigen Aussperrungen bei der AHN Biotechnologie GmbH oder bei Vorlieferanten. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen. Teillieferungen sind dabei berechtigt, soweit diese das zumutbare Mindestmaß nicht unterschreiten.
6. Zahlung
Der Kaufpreis ist zahlbar netto (gegenüber Unternehmern) und brutto (gegenüber Verbrauchern) bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die AHN Biotechnologie GmbH berechtigt, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe des von uns für die Inanspruchnahme entsprechenden Bankkredites gezahlten Zinssatzes, mindestens aber in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen und die weitere Erfüllung des Kontraktes zu verweigern. Inkasso- und Mahnspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen sind hierbei direkt zu entrichten. Die Aufrechnung seitens des Käufers ist ausgeschlossen, insoweit nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen sowie entscheidungsreife Gegenforderungen und aus dem synallagmatischen Verhältnis erwachsene Gegenforderungen betroffen sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollen Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Zinsen, Unkosten sowie Abdeckung eines eventuellen Kontokorrentsaldos behält sich die AHN Biotechnologie GmbH das Eigentum der gelieferten Ware sowie im kaufmännischen Rechtsverkehr an den unter Verwendung unserer Ware hergestellten Erzeugnissen vor. Hierbei wird die Ware, ohne Nachfristsetzung oder Rücktrittserklärung vom Käufer zurückverlangt, falls dieser seinen Verpflichtungen trotz Abmahnung nicht nachkommt. Im kaufmännischen Rechtsverkehr erstreckt sich das Eigentum dabei auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden Erzeugnisse bzw. Mischungen zu deren vollem Wert. Bleibt die Verarbeitung oder Mischung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum (§§ 947, 948 BGB) im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten Waren. Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware unentgeltlich zu verwahren. Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber der AHN Biotechnologie GmbH ordnungsgemäß erfüllt, ist er widerruflich berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen. Zu Verpfändungen und Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist er nicht befugt. Ist der Käufer Unternehmer, tritt dieser hiermit schon jetzt seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung der im Eigentum der Biotechnologie GmbH oder Miteigentum (§ 947 Abs. 1. § 948 BGB) stehende Ware sicherheitshalber an die AHN Biotechnologie ab. Erscheint die Verwirklichung der Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen an die AHN Biotechnologie GmbH zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer unverzüglich mitzuteilen.
8. Mängelrügen, Gewährleistung
Für Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bestellten Ware liegt die Verantwortung ausschließlich beim Käufer. Im kaufmännischen Rechtsverkehr ist der Käufer verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung zu untersuchen und den Lieferschein zu quittieren. Wird diese Prüfung unterlassen, so kann nachträglich nicht geltend gemacht werden, dass eine fehlerhafte oder eine andere als die bestellte Ware geliefert worden sei. Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort erhoben werden. Bei FOB-Verkäufen müssen Beanstandungen so rechtzeitig erfolgen, dass die Verschiffung offensichtlich falscher oder fehlerhafter Ware noch verhindert werden kann. Bei CIF- oder C&F-Verkäufen erlischt die Beanstandungsfrist 14 Tage nach Ankunft der Ware im Empfangshafen. Eine Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Im Falle fristgerechter und von den Lieferwerken anerkannten Beanstandungen steht dem Besteller nur das Recht zur Wandlung zu, nicht dagegen ist er zu Preisänderungen berechtigt. Die AHN Biotechnologie behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Ersatz für die beanstandete und zurückgegebene Ware zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Nachlieferung stehen dem Käufer die gesetzlichen Rücktrittsmöglichkeiten zu. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Beanstandungen über versteckte/nicht offensichtliche Mängel sind sofort nach Kenntlichwerden zu melden, im kaufmännischen Rechtsverkehr jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Ware; bei Verträgen mit Verbrauchern innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Eine Garantieleistung ist nur zu den jeweiligen Bedingungen der einzelnen Lieferwerke möglich.
9. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) sowie etwaiger zwischenstaatlicher Übereinkommen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat oder die Lieferung aus oder nach dem Ausland erfolgt oder erfolgen soll. Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Sitz der AHN Biotechnologie GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Nordhausen, 02.11.2018